Extranet

Aktuelle Meldung

Montag, 18. Mai

Es sieht gut aus bis am frühen Nachmittag. Treffpunkt um 10.00 beim Landeplatz Lehn, oder 9.55 beim Bahnhof Interlaken West.

Bis Bald! 😀🪂☀️

 

  • Nummern im Schirm sind obligatorisch für Höhenflüge!
  • Miete Funkgerät CHF 5.00 pro Tag.
  • Anmeldeschluss spätestens 18.00 Uhr am Vorabend.
  • Mindestanzahl 3 Schüler.
  • Gastschüler auf Anfrage.

 

Für Informationen, SMS an Biit 079 618 21 81

Schulungstage

Daten

Bitte melde dich bis spätestens um 18:00 am Vorabend an.

DatumWochentagAnmeldung
22. Mai 2026FreitagAnmelden
23. Mai 2026SamstagAnmelden
24. Mai 2026SonntagAnmelden
25. Mai 2026MontagAnmelden
29. Mai 2026FreitagAnmelden
30. Mai 2026SamstagAnmelden
31. Mai 2026SonntagAnmelden
1. Juni 2026MontagAnmelden
5. Juni 2026FreitagAnmelden
6. Juni 2026SamstagAnmelden
7. Juni 2026SonntagAnmelden
8. Juni 2026MontagAnmelden
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DatumAnmeldungenTeilnehmer
Freitag, 22. Mai 20263Jürgen, Valerie, Manuel
Samstag, 23. Mai 20262Lisa, Manuel
Sonntag, 24. Mai 20262Corina, Marco
Montag, 25. Mai 20261Valerie

Theorielektionen

Meteo

Keine Termine verfügbar. Zurzeit sind keine Theorielektionen für Meteorologie geplant.

Theorielektionen

Aerodynamik

Keine Termine verfügbar. Zurzeit sind keine Theorielektionen für Aerodynamik geplant.

Alleinflug

Überwachter selbstständiger Höhenflug

Der Alleinflug ist Voraussetzung für die Zulassung zur Praxisprüfung, der absolvierte Alleinflug muss zwingend im Flugbuch als solcher erkennbar sein.

  • Der Alleinflug ist für prüfungsreife Flugschülerinnen und Flugschüler am Ende der Ausbildung vorgesehen, um auf die nach dem Brevet-Erhalt eintretende Selbstständigkeit besser vorbereitet zu sein.

  • Die Fluglehrerin/der Fluglehrer ist während dem Alleinflug nicht vor Ort, überwacht ihn aber via Briefing/Absprache vor dem Flug, durch jederzeitige Erreichbarkeit während dem Flugtag, bis zur Abmeldung/Debriefing nach erfolgter sicherer Landung.

  • Der SHV empfiehlt dringend, die Elemente des Alleinflugs schriftlich via Checkliste «3×3» (PDF auf der SHV-Website) oder via eigenem Formular zu dokumentieren: 1) individuelles und umfassendes Briefing; 2) Kontaktmöglichkeit zwischen Fluglehrer/-in und Flugschüler/-in; 3) Fluglehrer/-in und Flugschüler/-in bestätigen, dass die Schülerin oder der Schüler zum Alleinflug bereit ist. Sehr empfohlen (bei allen Schulungsflügen) ist ein Debriefing nach dem Flug.
 

Was der Alleinflug NICHT ist:

  • Wenn Flugschüler/-innen allein fliegen, ohne es ihrer Fluglehrerin oder ihrem Fluglehrer zu melden.
  • Wenn Flugschüler/-innen es so kurzfristig anmelden, dass die Fluglehrerin oder der Fluglehrer keine Zeit für Briefing/Absprache hat oder nicht jederzeit erreichbar sein kann.
  • Wenn Flugschülerinnen oder -schüler zum Beispiel nach einem Intensivkurs die restlichen Flüge bis zur Prüfungsreife allein ausführen, dies der Fluglehrerin/dem Fluglehrer nur pro forma, zum Beispiel per WhatsApp, melden, egal ob die Überwachung des Flugs via Briefing und Erreichbarkeit zeitlich möglich ist.

Checkliste

Für Höhenflüge

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